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Benutzungsordnung:
Entgeltsordnung:
 
Nach Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.12.2008 wird nachfolgende Neufassung zur Entgeltsordnung für das Medienzentrum des Kreises Steinburg vom 15.12.2008 erlassen:

Artikel 1
Entgeltsordnung für das Medienzentrum des Kreises Steinburg

§ 1
Allgemeines

Für die Nutzung von audiovisuellen Medien und Geräten des Medienzentrums des Kreises Steinburg ist grundsätzlich ein Entgelt zu entrichten. Außerdem sind die baren Auslagen (Versandkosten u.a.) zu erstatten.

§ 2
Entgeltsregelungen

(1) Alle in § 2 Absatz 1a der Benutzungsordnung für das Medienzentrum des Kreises
Steinburg aufgeführten Benutzer/Benutzerinnen, die nicht in Trägerschaft des Kreises
Steinburg sind, zahlen eine Jahrespauschale, deren Höhe in § 3 Absatz 6.1 festgelegt ist. Diese Jahrespauschale ist zweckgebunden und wird vom Kreis Steinburg zur Beschaffung von audiovisuellen Medien für das Medienzentrum des Kreises Steinburg eingesetzt. Die zu § 2 Absatz 1a der Benutzungsordnung zählenden Einrichtungen des Kreises, sowie alle in § 2 Absatz 1c der Benutzungsordnung aufgeführten Benutzer/Benutzerinnen sind von der Leistung eines Entgelts bis zu einer anderweitigen Regelung durch den Kreistag befreit. Die unter § 2 Absatz 1a der Benutzungsordnung aufgeführten Benutzer/Benutzerinnen wirken bei der Auswahl der aus den Jahrespauschalen zu beschaffenden audiovisuellen Medien mit.

(2) Die Benutzer /Benutzerinnen nach § 2 Absatz 1d der Benutzungsordnung zahlen entweder die Hälfte des festgelegten Entgeltes für die in § 5 Absatz 1 der Benutzungsordnung zeitlich festgelegte Dauer der Ausleihe von audiovisuellen Medien und Geräten des Medienzentrums des Kreises Steinburg oder eine Jahrespauschale, deren Höhe in § 3 Absatz 6.2 festgelegt ist.

(3) Sind die Benutzer/Benutzerinnen nach § 2 Absatz 1d in einer Dachorganisation oder einem Dachverband organisiert, so kann auf Antrag der Dachorganisation/des Dachverbandes eine Jahresgesamtpauschale gezahlt werden, die die Nutzung des Medienzentrums des Kreises Steinburg durch alle angeschlossenen Mitglieder einschließt. Die Höhe der zu zahlenden Jahresgesamtpauschale ist in § 3 Absatz 6.2 festgelegt. Ein entsprechender Antrag der Dachorganisation/des Dachverbandes ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres zu stellen, das dem Kalenderjahr vorangeht, in dem die Jahresgesamtpauschale erstmals wirksam werden soll. Der Antrag verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 31.
Oktober schriftlich widerrufen worden ist.

(4) Auf Antrag des gemeinsamen Trägers der in § 2 Absatz 1a und 1d der Benutzungsordnung aufgeführten Benutzer/Benutzerinnen können die jeweils zu zahlenden Jahrespauschalen zu einer Jahresgesamtpauschale zusammengefasst werden. Diese wird vom Kreis Steinburg mit einem Nachlass von 5 Prozent auf den Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Ein entsprechender Antrag des gemeinsamen Trägers ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres zu stellen, das dem Kalenderjahr vorangeht, in dem die Jahresgesamtpauschale erstmals wirksam werden
soll. Der Antrag verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 31. Oktober schriftlich widerrufen worden ist. Soll die Jahresgesamtpauschale andere als die in § 2 Absatz 1 der Benutzungsordnung aufgeführten Benutzer/Benutzerinnen mit einschließen, so ist ein zusätzliches Entgelt zur
Jahresgesamtpauschale in Höhe der für Dachorganisationen und –verbände in § 3 Absatz 6.2 festgelegten Jahrespauschale zu zahlen.

(5) Alle übrigen Benutzer/Benutzerinnen zahlen das Entgelt in voller Höhe für die in § 5 Absatz 1 zeitlich festgelegte Dauer der Ausleihe von audiovisuellen Medien und Geräten des Medienzentrums des Kreises Steinburg.

§ 3
Entgelte
(1) Audiovisuelle Medien und Geräte:
Für die zeitweise Überlassung von audiovisuellen Medien und Geräten des Medienzentrums des Kreises Steinburg werden folgende Entgelte erhoben:
Audiovisuelles Medium/Gerät voller Tagessatz/Entgelte
8-mm-Stumm-/Tonfilm …………………………………... 3,00 €
16-mm-Stummfilm………………………………………... 3,00 €
16-mm-Tonfilm bis 300 m Länge……………….………… 9,00 €
16-mm-Tonfilm über 300 m Länge………………………. 18,00 €
VHS-Videofilme, DVD-Filme……………………..……… 6,00 €
CD-ROM, didaktische DVD u. ähnliche Träger……..……. 9,00 €
Medienpakete……………………………………..……... 6,00 €
Diareihe……………………………………………..…… 3,00 €
Tonbildreihe…………………………………………...…. 5,00 €
Arbeitsfolien……………………………………………… 3,00 €
Compaktdisc (CD)……………………………………….. 3,00 €
Compaktdisc (CD) für die Nachvertonung von
Videofilmen………………………………………........... 18,00 €
Audiokassette…………………………………………….. 5,00 €
Tonband………………………………………………….. 5,00 €
Verwertungsrecht/Überlassung von Dia/Photomaterial für
Produktionszwecke (je Dia/Photo)……………………...... 29,00 €
16-mm-Filmprojektor mit Zubehör………………………. 29,00 €
8-mm-Projektor………………………………………… 15,00 €
Telescreen (Kopiergerät)………………………………… 15,00 €
Videorekorder oder DVD-Player mit Monitor…………… 24,00 €
Videorekorder oder DVD-Player ohne Monitor………….. 15,00 €
LCD-Videogroßbildprojektor (Beamer)…………………. 44,00 €
LCD-Videogroßbildprojektor mit kompl. Vorführeinheit
(Videorekorder, Verstärker, Lautsprecherboxen,
Lichtbildwand)…………………………………............... 59,00 €
Diaprojektor……………………………………………. 15,00 €
Dia-Überblendprojektion……………………………….. 29,00 €
Epidiaskop……………………………………………… 18,00 €
Videokamera ohne Zubehörkoffer………………………... 24,00 €
Videokamera mit Zubehörkoffer…...…………………….. 37,00 €
Video-Leuchte…………………………………………..... 6,00 €
Video-Stativ……………………………………………..... 6,00 €
Video-Wagen……………………………………………... 6,00 €
Kompl. Videoeinheit bestehend aus Videokamera,
Zubehörkoffer, Stativ, Videoleuchte, Videowagen…........... 45,00 €
Overhead-Projektor………………………………….….. 15,00 €
Transportabler VHS-Schnittplatz…………………………. 29,00 €
Fernseher/Monitor………………………………………... 30,00 €
Nachvertonungsgerät ,,porta one“………………………… 12,00 €
Lichtbildwand: a) bis 1,60 m x 1,60 m…………………… 10,00 €
Lichtbildwand: b) ab l,60 m x l,60 m…………………….. 15,00 €
Vorführtisch………………………………………………. 6,00 €
Verstärker (einschließlich Lautsprecherboxen)…………... 18,00 €

Bei der Berechnung der Anzahl der Tagessätze gilt:
a) wird ein audiovisuelles Medium oder Gerät an dem Tag, der dem Abholtag unmittelbar folgt, zurückgegeben, so ist ein Entgelt in Höhe eines Tagessatzes zu bezahlen.
b) liegen zwischen dem Abhol- und dem Rückgabetag ein oder mehrere Tage, so sind diese plus Abholtag für die Berechnung der Anzahl der Tagessätze zu Grunde zu legen.
(2) Betreuung von Veranstaltungen:
Für Veranstaltungen, die vom Medienzentrum des Kreises Steinburg betreut werden, sind Entgelte abweichend von § 1 wie folgt zu entrichten:
a) für Geräte (Siehe Entgeltstabelle, Tagessatz),
b) für die An- und Abfahrt der Geräte: pauschal.......................................... 15,00 €
c) für Auf- und Abbau der Geräte sowie für die Betreuung während der Veranstaltung:
pro angefangener Stunde............................................................................. 35,00 €
Benutzerinnen nach § 2 Abs. 1 a und 1 d, sofern sie die Jahrespauschale entrichten, sowie 1 c der Benutzungsordnung sind von der Zahlung des oben genannten Entgelts befreit. Alle anderen Benutzerinnen zahlen das Entgelt in voller Höhe.

(3)S-VHS-Videoschnittplatz/digitaler Bild-Videobearbeitungsplatz:
Für die Benutzung des S-VHS-Videoschnittplatzes/digitalen Bild-Videobearbeitungsplatzes wird ein Entgelt in Höhe von 117,00 € je angefangenen Tag erhoben. Eine Ermäßigung auf 59,00 € je angefangenem Tag kann den Benutzerinnen nach § 2 Abs. 2 der Benutzungsordnung abweichend von § 2 Absatz 6 dieser Entgeltsordnung nur dann eingeräumt werden, wenn sie Aufgaben im Sinne des § 2 Abs. 1 d der Benutzungsordnung nicht gewerbsmäßig wahrnehmen und dies ausreichend belegen.

(4) Ausbildungsveranstaltungen:
Benutzerinnen nach § 2 Abs. 2 der Benutzungsordnung haben Ausbildungsveranstaltungen
grundsätzlich ein Entgelt zu zahlen, und zwar in folgender Höhe:
- halbtägig:................................................................................................. 18,00 €
- ganztägig:................................................................................................. 29,00 €
- mehrtägig (Tagessatz):............................................................................. 25,00 €
Eine Befreiung von der Leistung eines Entgelts kann nur dann eingeräumt werden, wenn die Benutzerinnen nach § 2 Abs. 2 Aufgaben im Sinne des § 2 Abs. 1 d der Benutzungsordnung nicht gewerbsmäßig wahrnehmen und dies ausreichend belegen.

(5) Tagungsräume:
Benutzerinnen nach § 2 Abs. 1 e und 2 der Benutzungsordnung zahlen für die Nutzung von Tagungsräumen ein Entgelt in Höhe von 21,00 € je angefangener Stunde. Audiovisuelle Medien und Geräte werden entsprechend den in § 3 Abs. 1 aufgeführten Entgelten berechnet.

(6) Jahrespauschalen:
1) Benutzerinnen nach § 2 Abs. 1 a: Die Jahrespauschale für die Benutzerinnen nach § 2 Abs. 1 a der Benutzungsordnung addiert sich aus dem Grundbetrag, der sich aus dir Anzahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule ergibt, und aus dem Teilbetrag, der sich aus der prozentualen Inanspruchnahme des Medienzentrums des Kreises Steinburg durch die jeweilige Schule ergibt.
a) Für den Grundbetrag der Jahrespauschale gelten folgende Zuordnungen:
Schulen mit 1 bis 60 Schülern/Schülerinnen........................... 60,00 €
Schulen mit 61 bis 120 Schülern/Schülerinnen..................... 120,00 €
Schulen mit 121 bis 200 Schülern/Schülerinnen................... 160,00 €
Schulen mit 201 bis 300 Schülern/Schülerinnen................... 200,00 €
Schulen mit 301 bis 500 Schülern/Schülerinnen................... 240,00 €
Schulen über 500 Schüler/Schülerinnen............................... 280,00 €
b) Für die prozentuale Inanspruchnahme gelten folgende Zuordnungen:
0,01 % bis 0,50 % Anteil:........... 76,00 €
0,51 % bis 1,00 % Anteil:...........114,00 €
1,01 % bis 2,00 % Anteil:.......... 152,00 €
2,01 % bis 3,00 % Anteil:...........191,00 €
mehr als 3,00 % Anteil:............. 228,00 €

2) Benutzerinnen nach § 2 Abs. 1d der Benutzungsordnung:
a) Die Jahrespauschale für die unter § 2 Abs. 1 d der Benutzungsordnung genannten
Benutzerinnen beträgt 190,00 €.
b) Die Höhe der Gesamtjahrespauschalen richtet sich nach der prozentualen Inanspruchnahme
des Medienzentrums des Kreises Steinburg. Es gelten folgende Zuordnungen:
0,01 % bis 0,50 % Anteil:............................. 298,00 €
0,51 % bis 1,00 % Anteil:............................. 447,00 €
über 1 % Anteil:........................................... 596,00 €

§ 4
Anpassung der Entgelte

Die Höhe der Entgelte ist alle zwei Jahre zu überprüfen und ggf. den Eckdaten des
statistischen Bundesamtes (Preisindex der Lebenshaltungskosten) prozentual anzupassen. Grundlage für die Anpassung bildet das Mittel der Jahresdurchschnitte der Preisindizes der vergangenen zwei Kalenderjahre. Die neu berechneten Entgelte sind auf volle Euro-Beträge zu runden. Die in § 3 Absatz 6 Nr. 1 aufgeführte Jahrespauschale ist zu Beginn des Kalenderjahres, in dem sie erhoben wird, zu überprüfen und den genannten Bedingungen anzupassen.

§ 5
Verzugsentgelt

Bei Überschreitung der in § 5 der Benutzungsordnung genannten bzw. der bei audiovisuellen Geräten gesondert vereinbarten Benutzungsdauer ist pro Überschreitungstag zusätzlich ein Verzugsentgelt in Höhe von zehn Prozent des festgelegten Entgelts zu zahlen. Ergänzend hierzu gilt § 11 der Benutzungsordnung.

§ 6
Zahlungsfristen

(1) Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung an die
Kreiskasse in Itzehoe zu überweisen. Bankverbindungen sowie das Kassenzeichen sind der Rechnung zu entnehmen.
(2) Entgelte bis zu einer Höhe von einschließlich 30,00 Euro sind im Medienzentrum des Kreises Steinburg spätestens bei der Rückgabe der audiovisuellen Medien oder Geräte bar zu entrichten.

Artikel 2
Die Neufassung der Entgeltordnung für das Medienzentrum des Kreises Steinburg tritt zum 01.01.2009 in Kraft.

Itzehoe, d. 15.12.2008
Kreis Steinburg
gez. Unterschrift
Dr. Rocke
Landrat